Die gute Nachricht vorn weg: JA, gibt es! Und dank dem einfachen Austausch einzelner Module, kann auf dem Modular Pumptrack schnell weitergerollt werden!
Soweit gesetzlich zulässig und sofern nicht eine kürzere Dauer gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die Garantie auf folgende maximale Dauer beschränkt, sofern die Wartung eingehalten wird
- 5 Jahre: für die Funktionssicherheit aller verzinkten und nicht beschichteten Metallteile, sowie feste Kunststoffteile und Holzteile die regelmäßig imprägniert werden, abhängig von den örtlichen Wetterbedingungen.
- 2 Jahre: auf beschichtete Sperrholzplatten, oberflächenbehandeltes Holz, Verzinkung, Versiegelungen und Farbbeschichtungen, ab dem Datum der Risiko- bzw. Besitzübertragung des Produkts auf den Kunden.
Reparierte oder ausgetauschte Produkte sind für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit abgedeckt, soweit gesetzlich zulässig.
PARKITECT® gewährt eine freiwillige Herstellergarantie für den PARKITECT® Modular Pumptrack (Produkt), beschränkt auf den ersten Käufer (Kunde). Diese Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler an Produkten, die von PARKITECT AG oder einem autorisierten PARKITECT® Wiederverkäufer verkauft und gemäß Montageanleitung montiert wurden sowie gemäß den Angaben im Benutzerhandbuch gewartet werden.
Diese Garantie gibt bestimmte Rechte, welche durch jeweils vor Ort geltende Bestimmungen ergänzt werden können.
- Schäden verursacht durch: Vandalismus, Missbrauch, intensive Belastung, unvorhergesehene Umweltbedingungen, Unfall, Vernachlässigung, unsachgemäße Handhabung, unsachgemäßer Transport, Missbrauch, höhere Gewalt usw. sind nicht abgedeckt.
- Jegliche Mängel im Zusammenhang mit: unsachgemäßer Montage, unsachgemäßer Installation, Nichteinhaltung von empfohlener Wartung und Pflege, die unsachgemäß oder falsch ausgeführt wurde. Wartung und Reparaturen durch nicht autorisierte Drittpersonen.
- Verwendung im Zusammenhang mit Fremdprodukten (aftermarket products) sowie Veränderungen des Produkts selbst sind nicht abgedeckt.
- Defekte, welche durch normalen «Verschleiß» und Witterungseinflüsse wie z.B.: abgenutzte Fahrbahn, Späne und Kratzer auf der Fahrbahn, Verfärbung von Oberflächen und andere kosmetische Probleme, kosmetische Holzverformung, Absplitterungen und Harzlecks usw. werden nicht abgedeckt.
- Mängel, die mehr als 60 Tage nach der ersten Feststellung des Mangels oder 60 Tage nach der möglichen ersten Feststellung, die bei einer regelmäßigen Inspektion hätten entdeckt werden müssen, sind nicht abgedeckt.
- Jegliche Mängel an gebrauchten Produkten wie EX-Demonstrationsprodukte, gebrauchte Produkte, EX-Mietprodukte, auch wenn sie direkt vom Hersteller gekauft werden, sind nicht abgedeckt.
Die erste Anlaufstelle für einen Garantieanspruch ist derjenige, der das Produkt verkauft hat, von dem ein Garantieantragsformular und Anweisungen zur Vorgehensweise erhalten worden sind
Nach Erhalt eines vollständigen Antrags analysiert PARKITECT® die beanstandeten Mängel. Jedes Produkt, das sich als fehlerhaft herausstellt, wird kostenfrei erstattet, ersetzt oder repariert nach dem Ermessen von PARKITECT®.
Wird ein Produkt ersetzt, geht das defekte Produkt in das Eigentum von PARKITECT® über und muss auf Verlangen von PARKITECT® retourniert werden.